Worum geht es?
EU • Tax Claims macht Ansprüche gesammelt geltend
Haben Sie zwischen dem 1. November 2004 und dem 1. Januar 2007 eine Zweitwohnung in Spanien verkauft und dafür 35 % Gewinnsteuer an das spanische Finanzamt abführen müssen? Dann kann Folgendes für Sie wichtig sein. Nichteinwohner zahlten in Spanien bis zum 31. Dezember 2006 35 % Gewinnsteuer. Einwohner Spaniens hingegen mussten nur 15 % Gewinnsteuer abführen. Dieser Prozentsatz ist seit dem 1. Januar 2007 für alle Bürger gleich (18 %). Geht es nach der Europäischen Kommission hat die spanische Regierung zudem den Betroffenen für den Zeitraum von November 2005 bis Dezember 2007 den zuviel gezahlten Betrag zuzüglich 6 % Zinsen jährlich zurückzuerstatten.
Mit dieser Frage hat die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen, der dazu ein Urteil fällen soll.
Kommen Sie in Betracht?
Das Interesse daran, Rückforderungsansprüche geltend zu machen, nimmt laut EU Tax Claims auch durch die Brüsseler Initiative rasch zu. Im Übrigen müssen dazu durchaus bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So darf man zum Zeitpunkt des Verkaufs seines Hauses nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Zudem gilt die Regelung grundsätzlich nicht für Unternehmen. Einige Gesellschaften können allerdings unter bestimmten Bedingungen dennoch einen Anspruch geltend machen. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie unter der nachstehenden Telefonnummer.
So machen Sie einen Anspruch geltend
Dank unserer Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und des spanischen Steuersystems können wir für unsere Mandanten den Anspruch auf Rückerstattung buchstäblich zu Geld machen. Und das einschließlich 6 % Zinsen jährlich. Allerdings ist es wichtig, dass Betroffene unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährungsfrist zu unterbrechen. Die Ansprüche können dann noch rechtzeitig geltend gemacht werden. Man braucht also nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Auf dieser Seite finden Sie ein Kontaktformular. Füllen Sie es aus und schicken es uns, wir setzen uns dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Außerdem sind wir werktags telefonisch unter der Nummer +31 (0) 341 46 77 99 zu erreichen.
Warten Sie nicht zu lange! Wir arbeiten nach dem Grundsatz: No cure, no pay! Es kostet Sie also nichts, wenn wir heute noch für Sie eine Analyse Ihrer persönlichen Situation vornehmen.